Hier verweisen wir auf die umfangreichen Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und anderer Institutionen (z.B. IHK Chemnitz):
- 01.04.2021: Allgemeinverfügung Lockerung von Schutzmaßnahmen vom 1.4.21 des Landkreises Zwickau (gültig ab 6.4.21)
- 19.11.2020: (Quelle: IHK Chemnitz)
Das sächsische Kabinett die Vorlage für die Novemberhilfen verabschiedet hat. Die Antragstellung soll voraussichtlich ab 25. November 2020 unter der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein. Zuvor müssen noch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Die Bundesregierung hat außerdem angekündigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Juni 2021 zu verlängern und auszuweiten. Dazu gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Mit dieser soll der besonderen Situation von Soloselbständigen Rechnung getragen werden. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Die Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 5.000 Euro.
- 13.05.2020: DEHOGA-Infos für gastgewerbliche Betriebe
- Hilfestellungen DEHOGA zur Erarbeitung eines Hygiene- und
Infektionsschutzkonzeptes für gastgewerbliche Betriebe
- Checkliste Hygienekonzept
- 01.05.2020: Infos der IHK Chemnitz
- 17.04.2020: Aktuelle Übersicht der Wirtschaftshilfen
- 03.04.2020: Lokales Händlerportal "Hand in Hand" mit besonderen Angeboten während der Corona-Krise
- 30.03.2020: Beantragung des Soforthilfezuschusses des Bundes ab sofort über die SAB (Tel.: 0351 49101100) möglich! Erläuterungen dazu. Weitere Hinweise der IHK vom 30.3.20
- 23.03.2020: Detailinformationen der SAB zum sächsischen Soforthilfeprogramm; Antragsformular
- Meldung vom 20.3.20: Soforthilfeprogramm des Freistaates; Förderrichtlinie hierzu
- Meldung vom 19.3.20: Unbürokratische steuerliche Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise