Eine Übersicht der vom Landkreis Zwickau erlassenen Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit der Coroana-Pandemie finden sie hier.
Auf der Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 hat der Landkreis am 1. April 2021 unter bestimmten Auflagen Lockerungen verfügt. Die Lockerungen betreffen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr, botanische und zoologische Gärten und Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie körpernahe Dienstleistungen und den Individualsport.
Für die Öffnung der Einrichtungen des Handels und des öffentlichen Lebens sowie der körpernahen Dienstleistungen besteht neben den Pflichten der vorherigen Terminbuchung mit Dokumentation der Nachverfolgung auch die Vorlage eines tagaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests.
Eine weitere Allgemeinverfügung zum Thema "Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen" gilt ab dem 24. März 2021.